Termin & Kosten

Verordnung

Vor Beginn der logopädischen Therapie ist es notwendig eine entsprechende Verordnung von ihrem Hausarzt oder Facharzt zur ersten Einheit mitzubringen.

Logopädische Therapie darf somit nur auf ärztliche Verordnung eines Arztes durchgeführt werden. Auf dieser Verordnung ist die Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Zeitdauer der einzelnen Therapiesitzungen vermerkt.

Um eine Kostenrückerstattung am Ende des Therapieblocks von Ihrer Krankenkasse beantragen zu können, ist es nach der ersten Einheit notwendig, die Verordnung von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen zu lassen.

Termin und Kosten

  • 30 Minuten: € 55,–
  • 45 Minuten: € 75,–
  • 60 Minuten: € 95,–
  • Hausbesuch: € 30,– (zusätzlich)

Ein Hausbesuch ist auf ärztliche Anordnung im Umkreis möglich. Dieser muss auf der Verordnung vermerkt sein.

Abrechnung und Kostenrückerstattung

Die Abrechnung der durchgeführten Therapieeinheiten erfolgt, je nach Wunsch, nach jeder Einheit oder nach einem Block von 5 Einheiten mittels Überweisung.

Nach einem vollständigen Therapieblock erhalten Sie von mir eine Gesamt-Honorarnote, die sie zusammen mit dem Verordnungsschein (und gegebenenfalls der Bewilligung) bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen können.

Anschließend erfolgt eine Teilkosten- Rückerstattung aller Kassen.

„Die Stimme ist die intimste Visitenkarte des Menschen"

Walter Sendlmeier

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

Ich befinde mich derzeit in Elternkarenz. Meine Praxistätigkeit starte ich wieder ab Jänner 2026. Terminvereinbarungen sind bereits wieder ab Herbst 2025 möglich.

Danke und mit freundlichen Grüßen
Bettina Dill, BSc